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Wichtig, für bereits in Behandlung befindliche Patienten und ihre Eltern:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Anliegen
(Rezeptbestellungen, Arztbriefe, Unterlagen, Rehaanträge, Fragen zu Medikamenten oder Verhaltensänderungen)
nur bearbeiten können, wenn Ihre Versichertenkarte im aktuellen Quartal eingelesen wurde.
Rezeptbestellungen können erst am Folgetag während der Öffnungszeit abgeholt werden!
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.